Geflügelpest bei Wildvögeln und in Nutzgeflügelhaltungen – Veterinäramt rät zu Schutzmaßnahmen |
Die Veterinär- und Lebensmitteüberwachung der Stadt Leverkusen rät Geflügelhaltern zu mehr Vorsicht. Nachdem nun auch in Nordrhein- Westfalen Fälle von Vogelgrippe in der Nutzgeflügelhaltung aufgetreten sind, wird das Risiko weiterer Einträge und die Ausbreitung von HPAIV H5 in Deutschland als hoch eingestuft. Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Stadt Leverkusen bittet daher alle Geflügelhaltungen unabhängig von der Bestandsgröße folgende Schutzmaßnahmen zu beachten:
Jäger, die mit Federwild oder dessen Ausscheidungen in Berührung gekommen sind, sollten den Kontakt zu Geflügel vermeiden. Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, Beobachtungen von unnormalen Verhaltensweisen bei Wasservögeln (z.B. unkoordiniertes Kopfkreisen) sowie Totfunde von Wildvögeln der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Stadt Leverkusen sofort zu melden, um die Früherkennung zu forcieren. Geflügelhaltungen, die noch nicht angemeldet sind - auch Hobbyhaltungen – bitte umgehend bei der Tierseuchenkasse anmelden und der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Stadt Leverkusen mitteilen. Für weitere Fragen steht die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter der Rufnummer: 0214/406-3901 oder über die E-Mail-Adresse: 39@stadt.leverkusen.de zur Verfügung. |